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Jetzt beraten lassenFür den Bildungscheck NRW brauchst du nicht alle Nachweise sofort. Entscheidend ist, dass du die Weiterbildung vor Beginn im ESF-Onlineportal registrierst und die erforderlichen Unterlagen nach dem Kurs vollständig hochladen kannst.
Neben den Unterlagen müssen auch die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Prüfe diese Punkte, bevor du dich verbindlich für einen Kurs anmeldest oder mit der Weiterbildung beginnst. Mehr Hintergründe und praktische Tipps findest du unter Wissenswertes.
Wichtig ist das zu versteuernde Einkommen aus deinem Einkommensteuerbescheid. Dein Bruttogehalt oder eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung reichen dafür normalerweise nicht aus. Wenn du unsicher bist, ob dein Steuerbescheid akzeptiert wird, solltest du dies vor der Anmeldung klären.
Der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt ist eine der wichtigsten Unterlagen für den Bildungscheck NRW. Er dient als Nachweis, dass du innerhalb der Einkommensgrenze liegst. Achte darauf, einen ausreichend aktuellen Bescheid bereitzuhalten. Ein Dokument, das älter als zwei Jahre ist, wird in der Regel nicht anerkannt.
Vor Kursbeginn meldest du deine gewünschte Weiterbildung im ESF-Onlineportal an. Halte deshalb die vollständige Kursbeschreibung, den Namen des Bildungsträgers sowie Start- und Enddatum bereit. Die Weiterbildung muss einen nachvollziehbaren beruflichen Nutzen haben, etwa für den Einstieg in einen Beruf, die Erweiterung vorhandener Fachkenntnisse oder eine berufliche Neuorientierung.
Nach Abschluss der Weiterbildung benötigst du die Teilnahmebestätigung und die Rechnung deines Bildungsträgers. Informiere den Anbieter möglichst schon bei der Kursanmeldung darüber, dass du den Bildungscheck NRW nutzen möchtest. So kann er die benötigten Dokumente rechtzeitig vorbereiten.
Du zahlst die Weiterbildung üblicherweise zunächst selbst. Der Zuschuss wird erst nach der Weiterbildung und nach erfolgreicher Prüfung auf dein angegebenes Konto ausgezahlt. Die Registrierung und die spätere Antragstellung sind daher zwei unterschiedliche Schritte.
Der Bildungscheck NRW 2.0 fördert 50 % der in Rechnung gestellten Weiterbildungskosten, jedoch maximal 500 Euro. Reise-, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten gehören in der Regel nicht zu den förderfähigen Kurskosten.
Nicht jede Weiterbildung kann über den Bildungscheck NRW gefördert werden. Ausgeschlossen sein können insbesondere Maßnahmen ohne klaren beruflichen Bezug oder Formate, die nicht als berufliche Weiterbildung gelten. Dazu zählen häufig Kongresse, Messen, Fachveranstaltungen, Vorträge sowie Führerscheine für Pkw oder Motorrad.
Auch individuelle Coachings, reine Persönlichkeitsentwicklung, Prüfungen oder Maßnahmen, zu deren Finanzierung ein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, können ausgeschlossen sein. Prüfe daher vor der Registrierung die aktuellen Vorgaben im offiziellen Informationsblatt und lass die Förderfähigkeit deines konkreten Kurses im Zweifel vorab einschätzen.
Wenn du dich beruflich im Bereich Schweißtechnik oder Metallverarbeitung weiterentwickeln möchtest, hilft dir die Einführung in den Schweißkurs, Inhalte und Ablauf einzuschätzen. Bildung Trifft Wirtschaft begleitet Teilnehmende von der Auswahl einer passenden Qualifizierung bis zur beruflichen Integration. Die Angebote richten sich unter anderem an Menschen, die einen Einstieg in die Schweißtechnik planen, vorhandene Kenntnisse auffrischen oder sich auf TÜV-Prüfungen und Zertifizierungen vorbereiten möchten.
An den Standorten Köln, Oberhausen, Mönchengladbach, Dortmund und Duisburg unterstützt Bildung Trifft Wirtschaft bei der Orientierung, bei Behördengängen und bei berufsbezogenen Deutschkursen. Informationen zu Standort & Anfahrt helfen dir bei der Planung. Vor einem Einstieg kann auch ein Probeschweißen helfen, die passende Qualifizierung einzuschätzen. Wenn der Bildungscheck NRW nicht der passende Förderweg ist, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch ein Bildungsgutschein von Agentur für Arbeit oder Jobcenter infrage kommen.
Nein. Die Weiterbildung muss vor ihrem Beginn im ESF-Onlineportal registriert werden, spätestens am Tag vor dem Kursstart. Wenn der Kurs bereits begonnen hat, kann die Registrierung in der Regel nicht nachgeholt werden.
Nein, normalerweise nicht. Für den Bildungscheck NRW wird üblicherweise ein Einkommensteuerbescheid des Finanzamts verlangt. Dieser darf in der Regel nicht älter als zwei Jahre sein.
Diese Unterlagen lädst du erst nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung hoch. Sie gehören zusammen mit dem Einkommensteuerbescheid zur finalen Antragstellung auf Erstattung.
Ja, der Bildungscheck NRW funktioniert üblicherweise als nachträgliche Erstattung. Du bezahlst den Kurs zunächst selbst und erhältst bei Bewilligung bis zu 50 % der förderfähigen Kurskosten zurück.
Du kannst den Bildungscheck NRW 2.0 maximal einmal pro Kalenderjahr erhalten.
Für den Bildungscheck NRW 2.0 ist kein verpflichtendes Beratungsgespräch wie bei der früheren Regelung vorgesehen. Eine vorherige Beratung kann dennoch helfen, die Förderfähigkeit der Weiterbildung und die Vollständigkeit deiner Unterlagen zu prüfen. Bei Fragen kannst du Kontakt aufnehmen.
Nach den veröffentlichten Informationen ist die Antragstellung auf Erstattung aufgrund einer Anpassung der ESF-Richtlinien derzeit vorübergehend eingeschränkt. Ab dem 1. September 2026 soll die Antragstellung wieder möglich sein. Da sich Vorgaben ändern können, prüfe vor der Registrierung den aktuellen Stand im ESF-Onlineportal und im offiziellen Informationsblatt.
Wir schauen gemeinsam, welche Weiterbildung zu dir passt und welche Förderung für dich infrage kommt.
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Wir werden dich kontaktieren um deine Situation zu beleuchten und zu schauen, ob du für unsere Weiterbildungen geeignet bist.