Qualifizierungschancengesetz und Förderung erklärt

Zwei Beschäftigte sprechen mit einer Beraterin über Weiterbildung an einem hellen Besprechungstisch, Unterlagen und Laptop liegen bereit.
16/09/2026
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1 Min. Lesezeit

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So funktioniert die Förderung im Alltag

Das Qualifizierungschancengesetz, oft auch kurz QCG genannt, ist seit 2019 in Kraft und wurde in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Sein Kern ist einfach: Beschäftigte sollen weitergebildet werden, bevor Qualifikationslücken zum Problem werden. Deshalb kann die Bundesagentur für Arbeit Lehrgangskosten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Teile des Arbeitsentgelts bezuschussen. Gefördert werden nicht nur klassische Fortbildungen, sondern vor allem Qualifizierungen mit echtem Kompetenzgewinn und klarem Bezug zur beruflichen Zukunft. Genau deshalb ist das Gesetz für Unternehmen interessant, die Mitarbeitende halten und gezielt entwickeln möchten.

Für wen die QCG-Förderung gedacht ist

Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ist die Förderung dann besonders sinnvoll, wenn sich Tätigkeiten im Betrieb verändern und vorhandene Mitarbeitende neue Kompetenzen brauchen. Das kann bei Automatisierung, neuen Maschinen, digitalen Abläufen, veränderten Normen oder neuen Kundenanforderungen der Fall sein. Auch mehrere Mitarbeitende können im Rahmen eines Qualifizierungsvorhabens nacheinander oder parallel gefördert werden.

Beschäftigte

Beschäftigte profitieren, wenn sie ihren Arbeitsplatz sichern, in eine anspruchsvollere Rolle wechseln oder fehlende Abschlüsse nachholen möchten. Das gilt branchenübergreifend, zum Beispiel in Pflege, Logistik, IT, Produktion oder Metallverarbeitung. Besonders stark kann die Förderung ausfallen, wenn kein verwertbarer Berufsabschluss vorliegt und eine abschlussorientierte Qualifizierung geplant ist.

Wann die Förderung meist nicht passt

In der Regel nicht im Fokus stehen reine Pflichtschulungen, sehr kurze Einweisungen oder interne Standardtrainings ohne anerkannten Qualifizierungscharakter. Auch bei nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder bei Maßnahmen ohne klaren beruflichen Mehrwert wird eine Förderung häufig schwierig.

Welche Weiterbildungen gefördert werden können

Gefördert werden in der Regel Weiterbildungen, die über eine kurze Einarbeitung hinausgehen und einen klaren Nutzen für den weiteren Berufsweg haben. Dazu gehören etwa digitale Kompetenzen, technische Zusatzqualifikationen, Spezialisierungen für neue Aufgaben, Teilqualifikationen, die Vorbereitung auf Externenprüfungen sowie abschlussorientierte Nachqualifizierungen. Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss kann auch eine auf einen Abschluss ausgerichtete Umschulung oder Nachqualifizierung relevant sein.

Wichtig ist dabei nicht nur das Thema der Weiterbildung, sondern auch die Qualität des Angebots. Die Arbeitsagentur schaut darauf, ob Inhalt, Umfang und Zielsetzung zur Person und zum Betrieb passen und ob der Träger die formalen Voraussetzungen erfüllt. Was die notwendige Träger- und Maßnahme-Zertifizierung bedeutet, erklärt die AZAV-Zertifizierung: Was bedeutet das für Teilnehmende.

Diese Voraussetzungen prüft die Agentur für Arbeit

Die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz werden immer im Einzelfall geprüft. Typisch sind vor allem diese Punkte:

Wichtig ist außerdem die Begründung. Je klarer beschrieben wird, warum die Weiterbildung für die aktuelle oder künftige Tätigkeit notwendig ist, desto besser lässt sich der Antrag auf QCG-Förderung stützen. Genau hier lohnt sich eine saubere Vorbereitung mit Kursbeschreibung, Lernziel und geplantem Einsatz im Betrieb.

Wie hoch die Förderung für Arbeitgeber ausfallen kann

Wie viel Förderung ein Arbeitgeber vom Arbeitsamt bekommt, hängt vom konkreten Fall ab. Maßgeblich sind unter anderem Betriebsgröße, Qualifikationsstand der beschäftigten Person und Art der Weiterbildung. Möglich sind Zuschüsse zu den Lehrgangskosten sowie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Qualifizierung. Bei abschlussorientierten Maßnahmen oder bei fehlendem Berufsabschluss sind besonders hohe Förderquoten möglich, in bestimmten Konstellationen bis zur Vollförderung. Bei Beschäftigten mit Berufsabschluss erfolgt die Förderung oft gestaffelt.

Neben Kurskosten können je nach Fall auch zusätzliche Aufwendungen wie Fahrtkosten, Kinderbetreuung oder auswärtige Unterbringung relevant sein. Wer eine belastbare Einschätzung möchte, sollte deshalb nicht nur nach einem pauschalen Prozentsatz fragen, sondern den konkreten Fall frühzeitig mit der Agentur für Arbeit besprechen. Einen kompakten Vergleich der wichtigsten Förderprogramme bietet der Förderung & Gutscheine – Überblick.

Antrag stellen: So läuft das Verfahren über die Arbeitsagentur

Der Antrag auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz wird bei beschäftigten Personen in der Regel durch den Arbeitgeber gestellt. Beschäftigte können den Prozess aber anstoßen, indem sie den Weiterbildungsbedarf intern ansprechen und passende Kurse recherchieren. Ein typischer Ablauf sieht so aus:

  1. Qualifizierungsbedarf im Betrieb oder für die konkrete Stelle festlegen.
  2. Passende Weiterbildung und förderfähigen Träger auswählen.
  3. Frühzeitig Kontakt mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit aufnehmen.
  4. Antragsunterlagen mit Kursinhalt, Kosten, Zeitraum und Begründung einreichen.
  5. Erst nach Bewilligung mit der Maßnahme starten.

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch auf Förderung. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet nach Einzelfallprüfung. Rückwirkend wird in der Regel nicht gefördert. Deshalb sollte der Antrag auf das Qualifizierungschancengesetz immer vor Kursbeginn gestellt werden. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto reibungsloser läuft die Prüfung.

Qualifizierungschancengesetz oder Qualifizierungsgeld?

Beides hat mit Weiterbildung zu tun, meint aber nicht dasselbe. Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt vor allem konkrete Weiterbildungen einzelner Beschäftigter oder kleinerer Gruppen durch Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt. Qualifizierungsgeld richtet sich stärker an Unternehmen, die wegen strukturellem Wandel größere Teile ihrer Belegschaft neu qualifizieren müssen. Dort geht es vor allem um Entgeltausfall während einer umfassenderen Transformation. Wer also eine gezielte Weiterbildung für Mitarbeitende plant, landet meist beim Qualifizierungschancengesetz. Wer tiefgreifende betriebliche Umbrüche abfedern muss, sollte zusätzlich prüfen, ob Qualifizierungsgeld das passendere Instrument ist.

Wenn Sie eine geförderte Weiterbildung in Schweißtechnik suchen

Gerade in technischen Berufen ist entscheidend, dass Weiterbildung direkt zu realen Jobchancen führt. Bildung trifft Wirtschaft ist auf Schweißtechnik und Metallverarbeitung spezialisiert und bietet Qualifizierung mit klarem Praxis- und Arbeitsmarktbezug. Als AZAV-zugelassener Bildungsträger sind je nach Maßnahme Förderungen über Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich. Ein gängiger Förderweg ist daneben der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit (Schweißkurs). Wie die Finanzierung über Arbeitsagentur und Jobcenter konkret funktioniert, ordnet dieser Beitrag ein: Förderung über Agentur für Arbeit und Jobcenter. Dazu kommen TÜV-Prüfungen und weitere Zertifizierungen, wenn sie zur jeweiligen Qualifizierung gehören.

Seit 2017 wurden hier über 500 Teilnehmende aus 17 Ländern qualifiziert. Begleitet wird nicht nur die Weiterbildung, sondern auch der Weg in Arbeit, zum Beispiel mit Unterstützung bei Behörden, Berufsdeutschkursen, Probeschweißen vor dem Einstieg und Kontakten zu Arbeitgebern. Vorstellungsgespräche sind oft schon vor Abschluss möglich. Standorte gibt es in Köln, Oberhausen, Mönchengladbach, Dortmund, Erkelenz und Duisburg-Rheinhausen.

Häufige Fragen zum Qualifizierungschancengesetz

Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber, einen Zuschuss über das Qualifizierungschancengesetz zu beantragen?

Arbeitgeber sollten zuerst den Qualifizierungsbedarf konkret benennen und dann mit einem förderfähigen Kursangebot auf den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zugehen. Der formale Antrag wird in der Regel durch den Arbeitgeber gestellt, nicht durch die beschäftigte Person. Wichtig ist, dass die Weiterbildung noch nicht begonnen hat.

Kann das Qualifizierungschancengesetz für Umschulung oder Nachqualifizierung genutzt werden?

Ja, das kann möglich sein, vor allem wenn kein verwertbarer Berufsabschluss vorhanden ist. Dann kommen abschlussorientierte Maßnahmen, Teilqualifikationen, Vorbereitung auf Externenprüfungen oder eine auf einen Berufsabschluss ausgerichtete Umschulung eher in Betracht als bei bereits voll qualifizierten Beschäftigten.

Kann die Weiterbildung berufsbegleitend stattfinden?

Oft ja. Viele geförderte Maßnahmen lassen sich in Vollzeit, Teilzeit oder in arbeitsbegleitenden Formaten umsetzen. Entscheidend ist nicht nur das Format, sondern dass Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Wer bekommt Qualifizierungsgeld?

Qualifizierungsgeld ist vor allem für Unternehmen gedacht, die wegen strukturellem Wandel größere Teile ihrer Belegschaft weiterqualifizieren müssen. Es ist nicht die Standardlösung für jede einzelne Weiterbildung. Für gezielte Qualifizierungen einzelner Beschäftigter ist meist das Qualifizierungschancengesetz der passendere Weg.

Gilt das Qualifizierungschancengesetz auch in Bayern?

Ja. Das Qualifizierungschancengesetz ist Bundesrecht und gilt daher nicht nur in NRW, sondern auch in Bayern und allen anderen Bundesländern. Die konkrete Prüfung und Bewilligung erfolgt jeweils über die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort. In NRW gibt es ergänzend eine Landesförderung für Beschäftigte – Details hier: Wer bekommt den Bildungscheck NRW?

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Dennis Neumann

Geschäftsführer

Dennis Neumann ist Geschäftsführer der Bildung Trifft Wirtschaft GmbH. Seit 2017 hat das Unternehmen unter seiner Leitung mehr als 500 Menschen aus 17 Ländern zu TÜV-geprüften Schweißern ausgebildet – vollständig gefördert über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Dennis Neumann und sein Team begleiten die Teilnehmer dabei von der Qualifizierung bis zum Arbeitsvertrag, mit einem persönlichen Blick auf ihre individuellen Bedürfnisse – von Sprachunterricht bis zur Unterstützung bei Behördengängen.

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