QCG-Förderung: Voraussetzungen, Höhe und Antrag

HR manager and employee review training documents in a bright office, with a laptop and forms suggesting funding application planning.
16/09/2026
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1 Min. Lesezeit

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Was hinter dem Qualifizierungschancengesetz steckt

QCG steht für Qualifizierungschancengesetz. Ziel ist es, Beschäftigte und Arbeitgeber beim Wandel der Arbeitswelt zu unterstützen, etwa bei Digitalisierung, neuen Produktionsverfahren, Fachkräftemangel oder veränderten Anforderungsprofilen. Statt offene Stellen nur extern zu besetzen, können Unternehmen vorhandene Mitarbeitende gezielt weiterqualifizieren. Die Förderung ist deshalb besonders interessant, wenn neue Aufgaben im Betrieb entstehen und Know-how schnell aufgebaut werden muss.

Wer eine QCG-Förderung nutzen kann

Grundsätzlich richtet sich die Förderung an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Dabei können sowohl Mitarbeitende mit Berufsabschluss als auch Personen ohne verwertbaren Berufsabschluss in Betracht kommen. Für Beschäftigte ohne Abschluss oder für abschlussorientierte Qualifizierungen sind die Fördermöglichkeiten oft besonders attraktiv. Bei bereits qualifizierten Mitarbeitenden gilt in vielen Fällen, dass die letzte berufliche Qualifizierung in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt. Die Unternehmensgröße ist ebenfalls wichtig, weil sie die Förderhöhe beeinflusst. Kleine Betriebe erhalten häufig höhere Zuschüsse als mittlere oder große Unternehmen. Für Beschäftigte in NRW kann alternativ der Bildungsscheck NRW: Höhe der Förderung passend sein.

Welche Weiterbildungen förderfähig sind

Gefördert werden vor allem Maßnahmen, die über eine kurze Einarbeitung oder betriebsübliche Anpassung hinausgehen und die Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig verbessern. Dazu zählen zum Beispiel Teilqualifikationen, abschlussorientierte Weiterbildungen, Vorbereitung auf Externenprüfungen oder fachliche Schulungen für neue technische Anforderungen. Wichtig ist meist ein Umfang von mindestens 120 Stunden. Die Maßnahme kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden, wenn das Konzept passt. Nicht förderfähig sind in der Regel reine Pflichtschulungen oder sehr enge, ausschließlich betriebsinterne Einweisungen.

Voraussetzungen der QCG-Förderung

Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit immer im Einzelfall. In der Praxis werden vor allem diese Punkte geprüft: Die betroffene Person ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt, die Weiterbildung verbessert die Perspektiven im Beruf, der Kurs geht über eine reine Anpassungsfortbildung hinaus und der Bildungsträger sowie die Maßnahme sind AZAV-zugelassen. Was das konkret für Teilnehmende bedeutet, erläutern wir unter AZAV-Zertifizierung unseres Bildungsträgers. Außerdem muss die Weiterbildung in der Regel mindestens 120 Stunden umfassen.

Ebenso wichtig ist der Zeitpunkt des Antrags. Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden. Eine bereits gestartete Weiterbildung lässt sich meist nicht nachträglich über das QCG fördern. Bei Beschäftigten mit Berufsabschluss wird oft geprüft, ob die letzte abgeschlossene Berufsausbildung oder die letzte vergleichbare Qualifizierung mindestens zwei Jahre zurückliegt. Häufig gilt auch, dass in den vergangenen zwei Jahren keine QCG-geförderte Weiterbildung für dieselbe Person erfolgt sein sollte.

Wie hoch die QCG-Förderung ausfallen kann

Die Förderhöhe hängt vor allem von der Unternehmensgröße, der Zielgruppe und der Art der Weiterbildung ab. Bezuschusst werden können zum einen die Lehrgangskosten und zum anderen das Arbeitsentgelt für Zeiten, in denen Beschäftigte wegen der Qualifizierung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Als Richtwert werden bei kleinen Unternehmen häufig bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt genannt. Bei mittleren Unternehmen liegen die Sätze oft niedriger, bei großen Unternehmen in der Regel noch einmal darunter.

Besonders interessant ist die QCG-Förderung bei abschlussorientierten Weiterbildungen oder bei Beschäftigten ohne Berufsabschluss. Hier kann die Förderung deutlich höher ausfallen, teilweise bis zur vollständigen Übernahme der Lehrgangskosten. Je nach Fall können zusätzlich Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung oder Kinderbetreuung eine Rolle spielen. Wie viel Geld man bei einer Weiterbildung tatsächlich bekommt, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Verbindlich ist immer die aktuelle Entscheidung der Agentur für Arbeit im konkreten Einzelfall. Einen Schnellcheck mit allen Optionen bietet unser Überblick Alle Fördermöglichkeiten & Gutscheine.

So läuft der Antrag bei der Agentur für Arbeit ab

Am Anfang steht die Frage, welche Kompetenzen im Unternehmen fehlen und welche Mitarbeitenden dafür infrage kommen. Je klarer der Qualifizierungsbedarf beschrieben ist, desto leichter lässt sich der Antrag begründen. Hilfreich sind konkrete Ziele wie neue Aufgaben, veränderte Maschinen, zusätzliche Prüfanforderungen oder ein geplanter beruflicher Abschluss. Einen praxisnahen Überblick zu Zuständigkeiten, Abläufen und Alternativen bietet unsere Seite Förderung über Agentur für Arbeit und Jobcenter.

Im nächsten Schritt wird eine passende, förderfähige Maßnahme ausgewählt. Dafür braucht es in der Regel eine Kursbeschreibung, den zeitlichen Umfang, Angaben zu Kosten und Durchführungsform sowie den Nachweis, dass Träger und Angebot AZAV-zugelassen sind. Viele Bildungsträger unterstützen bereits an dieser Stelle bei der Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag.

Den eigentlichen Antrag stellt normalerweise der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit, und zwar vor dem Start der Weiterbildung. Beschäftigte können das Thema anstoßen, die formale Antragstellung läuft aber üblicherweise über den Betrieb. Erst nach Bewilligung sollte die Teilnahme verbindlich geplant werden. Für mehrere Mitarbeitende können je nach Situation auch Sammelanträge sinnvoll sein.

QCG-Förderung für Schweißtechnik und Metallverarbeitung

Gerade in der Schweißtechnik und Metallverarbeitung ist eine Förderung für Schweißkurse oft besonders sinnvoll, weil neue Verfahren, Prüfungen und Spezialisierungen schnell zusätzlichen Qualifizierungsbedarf schaffen. Bildung trifft Wirtschaft ist auf diesen Bereich spezialisiert und begleitet seit 2017 Teilnehmende mit direktem Jobfokus. Für passende, AZAV-zugelassene Angebote unterstützen wir von der Qualifizierung bis zum Arbeitsvertrag. Für Arbeitsuchende ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit eine relevante Alternative zur QCG-Förderung.

Dazu gehören je nach Bedarf TÜV-Prüfungen und weitere Zertifizierungen, Probeschweißen vor dem Einstieg, Unterstützung bei Behördengängen, Hilfe bei Berufsdeutschkursen sowie Kontakte zu Arbeitgebern in NRW. Vorstellungsgespräche sind oft schon vor Abschluss möglich. Bildung trifft Wirtschaft ist an sechs Standorten vertreten, darunter Oberhausen, Köln, Mönchengladbach, Dortmund, Erkelenz und Duisburg-Rheinhausen, und hat bereits über 500 Teilnehmende aus 17 Ländern im Bereich Schweißtechnik qualifiziert.

Häufige Fragen zur QCG-Förderung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die QCG-Förderung der Agentur für Arbeit zu erhalten?

Wichtig sind vor allem ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, eine förderfähige Weiterbildung mit in der Regel mindestens 120 Stunden, ein AZAV-zugelassener Träger und ein Antrag vor Kursbeginn. Zusätzlich prüft die Agentur für Arbeit, ob die Maßnahme die beruflichen Chancen verbessert und nicht nur eine kurze Pflicht- oder Anpassungsschulung ist.

Welche Förderungen bekommt ein Arbeitgeber vom Arbeitsamt?

Arbeitgeber können je nach Fall Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt erhalten. Wenn Beschäftigte während der Weiterbildung teilweise oder vollständig ausfallen, kann ein Arbeitsentgeltzuschuss wichtig sein. Zusätzlich kommen in einzelnen Fällen weitere Kosten rund um die Maßnahme infrage.

Wer bekommt Qualifizierungsgeld?

Qualifizierungsgeld ist nicht dasselbe wie die klassische QCG-Förderung. Es richtet sich vor allem an Beschäftigte in Unternehmen, die besonders stark vom Strukturwandel betroffen sind und deshalb umfangreich weiterqualifiziert werden müssen. Ob diese besondere Leistung passt, hängt von eigenen Voraussetzungen ab und sollte gesondert mit der Agentur für Arbeit geprüft werden.

Wie viel Geld bekommt man bei einer Weiterbildung?

Das hängt von der Unternehmensgröße, der Art der Maßnahme und der Zielgruppe ab. Kleine Unternehmen erhalten oft die höchsten Zuschüsse. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen oder bei Beschäftigten ohne Berufsabschluss kann die Förderung besonders hoch sein. Eine feste Summe gibt es nicht, weil immer der konkrete Einzelfall geprüft wird.

Wer stellt den Antrag auf QCG-Förderung?

In der Regel stellt der Arbeitgeber den Antrag bei der Agentur für Arbeit. Beschäftigte können eine Weiterbildung anregen, die formale Beantragung läuft aber meist über den Betrieb. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.

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Dennis Neumann

Geschäftsführer

Dennis Neumann ist Geschäftsführer der Bildung Trifft Wirtschaft GmbH. Seit 2017 hat das Unternehmen unter seiner Leitung mehr als 500 Menschen aus 17 Ländern zu TÜV-geprüften Schweißern ausgebildet – vollständig gefördert über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Dennis Neumann und sein Team begleiten die Teilnehmer dabei von der Qualifizierung bis zum Arbeitsvertrag, mit einem persönlichen Blick auf ihre individuellen Bedürfnisse – von Sprachunterricht bis zur Unterstützung bei Behördengängen.

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